Wenn eiin Richter Mordaufträge in Urteilsform gießt, dann ist er ein Mörder und als solcher auch Strafrechtlich zu verfolgen.
In keinem Rechtsstaat kann sich ein Jurist darauf berufen, dass er doch Verbrechen begehen konnte, weil sie das Gesetz doch vorsahen.
Das geht nur in kriminellen Unrechtsstaaten.
Das Sie das anders sehen zeigt, dass Sie nicht verstanden haben, dass Gesetz nicht gleich Recht ist.
Gesetze können nämlich nur dann Recht sein, wenn sie eben nicht das Begehen von Verbrechen vorsehen.
Ich möchte an die Nürnberger Prozesse erinnern, wo sich solche Schreibtischtäter verantworten mussten und in gleicher Denkstruktur erklärten, sie hätte nur Gesetze umgesetzt, sie hätten das gedurft.
Welch unglaubliche Perversion menschlichen Denkens!