Eigentlich sollte man den StGB § 189 "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" mal nach so einer "Tat" zur Anzeige bringen.
Dafür sollten danach xx oder xxx oder xxxx Menschen in ganz Deutschland Anzeige erstatten.
Um "öffentliches Interesse" zu bekunden.
Wenn der Staatsanwalt dann wegen mangelnden öffentlichen Interesse ablehnt, hätte man gleich vorgeführt, dass das "öffentliche Interesse" dass SA gerne vorgeben eigentlich nur ihr eigener und Wille der Vorgesetzten und Politiker ist.
Am besten gleichzeitig auch noch so ein Ding mit Adenauer inszenieren.
Um dann zu sehen ob Hitler und Adenauer vor dem Gesetz gleich sind.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.04.2016 11:02).