Geschmacklosigkeit hin oder her: Was zählt, ist allein die strafrechtliche Relevanz.
Da gibt es gar nix einzuknicken, denn die Sache ist vollkommen klar.
Geschmacklosigkeit hin oder her: Was zählt, ist allein die strafrechtliche Relevanz.
Da gibt es gar nix einzuknicken, denn die Sache ist vollkommen klar.