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  • fpdcb

mehr als 1000 Beiträge seit 22.10.2017

Re: Erst mal eine Frage

Sanktionen sind völkerrechtlich erlaubt, wenn sie durch eine UN-Resolution demokratisch durch eine Mehrheit der Staaten beschlossen werden.
Alle Sanktionen ohne UN-Mandat sind illegal und völkerrechtswidrig und nach der Auslegung von vielen Völkerrechtlern sogar ein 'act of war'.

Frau Baerbock ist ja 'Völkerrechtlerin', schon darum ist sie nun Kriegsverbrecher, denn keine der Sanktionen der USA/NATO & EU ist UNO gedeckt.

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