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  • Sinerider

mehr als 1000 Beiträge seit 13.11.2020

Aus rechtlicher Sicht

Es gibt kein internationales Gericht das entscheiden könnte,

a) Ob russische Gelder eingefroren können.

b) Ob diese Gelder für den Wiederaufbau der Ukraine verwendet werden dürfen.

Das ist ein Willkuerakt, genau wie der Angriffskrieg einer ist.

Die Vorstellung Polen könnte deutsches Eigentum wegen den Reparaturforderungen beschlagnahmen ist juristisch nicht haltbar. Über Beschlagnahmungen von EU-Laendern durch EU-Laender bedarf es einen Pfändungsbeschluss. Es gibt kein Europäisches oder internationales Gericht das einen solchen ausstellen könnten.

Es wäre also ein Willkuerakt von Polen, wofür dann das EuGH zuständig wäre um die Widerrechtlichkeit dieser Massnahme Polens festzustellen.

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