Arutha schrieb am 04.01.2023 14:25:
Strafbestand "Führung und Planung eines Angriffskrieges" funktioniert nicht mehr so ... immerhin hat Russland von uns gelernt und nennt seinen Angriffskrieg Spezialoperation.
Wie der Täter die Tat nennt, macht juristisch nichts aus.
Die „Mauer“ um die Ostzone Deutschlands hieß offiziell auch „Antifaschistischer Schutzwall“.