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  • parasio

794 Beiträge seit 31.05.2005

Re: Rechtsgrundlage

Es gilt als rechtsstaatlich das Gesetze nicht auf die Vergangenheit angewendet werden dürfen.

Genau das meinte ich ja: es gibt / gab kein Gesetz.

Vielleicht gibt es im Völkerrecht Bestimmungen, daß der angegriffene Staat Vermögenswerte des Angreifers beschlagnahmen darf, ABER die EU ist keine angegriffene Kriegspartei!

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