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Avatar von Randy19
  • Randy19

mehr als 1000 Beiträge seit 18.02.2014

Re: Für den Bäcker wäre das schlecht...

Dann kannst du erstmal sowieso nur zurückgeben wenn dun beweisen
kannst dass das Brötchen schon defekt war und du es auch da gekauft
hast. Dann auch nur innerhalb einer bestimmten Frist. Dann muss es in
original Verpackung zurückgegeben werden. Wenn du es schon geöffnet
hast und erst dann gemerkt hast das es kaputt war hast du Pech
gehabt.

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