iDog schrieb am 27.01.2023 03:07:
Mountain View schrieb am 26.01.2023 21:10:
Dass damals das Verhältnis zu Deutschland ein Anderes war, sollte jedem klar sein. Zur Not erkläre ich es Dir aber bei Bedarf.
Wessen und welches Verhältnis zu Deutschland war damals "ein Anderes" und inwiefern ist es jetzt anders? Sie hatten eine Erklärung angeboten.
Das werd ich dir erklären, sobald ich Lernfähigkeit festgestellt habe. Ich bin nicht so fleißig wie du.
Wo genau hat das Grundgesetz Waffenlieferungen verboten?
Artikel 26 GG:
"(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
Nun sind die Waffenlieferungen ja in der Absicht vorgenommen, das friedliche Zusammenleben der Völker wiederherzustellen, insbesondere die Abwehr eines Angriffskrieges vorzubereiten.
Ich habe die Unterschiede kursiv markiert, damit du schneller drauf kommen kannst.
(Zur Sicherheit: Kursiv nennt man die schräg geschriebenen Buchstaben)
du hast jetzt die Zeit nachzudenken, ob deine Phrase...
Wir wissen also was hier gespielt wird und warum diese menschenverachtenden und dem deutschen Grundgesetz widersprechenden Waffenlieferungen erzwungen werden.
... die Wirklichkeit abbildet, oder ob sie allein deinem Wunschdenken entspringt.
Darüber hinaus [...4k(!) irrelevanter Text der nichts mit dem Grundgesetz zu tun hat...]
Fleißig, aber überflüssig. du solltest schon versuchen, mich zu überzeugen. Überwältigen musst du mich nicht.