MiniWahr schrieb am 26.06.2022 18:10:
Folglich müssen die Parlamentarier auch immer wissen, was sie so macht, sonst betreibt die Bundesregierung Landesverrat.
das Parlament muss den Einsätzen der Bundeswehr zustimmen. Das bedeutet aber nicht, dass dann jeder Parlamentarier, auch nicht der Verteidigungsausschuss gleich ein uneingeschränktes Auskunftsrecht zu den operativen Details dieser Einsätze besitzt. Das ist in keinem Land der Welt so.
Andererseits müssen die Verantwortlichen dieser Einsätze sicherstellen, dass der Einsatz auch im vom Parlament beschlossenen Rahmen stattfindet. Sonst würden sie Landesverrat begehen. So 'rum wird ein Schuh draus.