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Avatar von Chrysophylax
  • Chrysophylax

mehr als 1000 Beiträge seit 22.01.2000

Üble Nachrede, Verleumdung, Unterstellung einer Straftat sogar der Tatsbestand

von Nötigung könnte hier aufschlagen.

Das angebliche Qualitätsmagazin "Der Spiegel" begibt sich auf sehr dünnes Eis.

Ohne echte Beweise Rufmord zu betreiben ist töricht.

Ist übrigens vollkommen egal was die dt. Staatsanwaltschaften dazu sagen, laut EU-Recht können auch alle Strafanzeigen aus Mitgliedsländern in solchen Strafsachen was Menschen- und Persönlichkeitsrechte angeht auch hier bei uns erfolgen.

Beste Grüße aus Rom.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.06.2022 20:41).

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