mouse-net schrieb am 17.11.2019 01:38:
Josef Pasch schrieb am 16.11.2019 23:29:
Spahn hält Eingriffe in körperliche Unversehrtheit für verhältnismäßig
Die Frage muss erlaubt sein: "Gilt das auch für Impfgegner in Bezug auf Herrn Spahn und all die anderen, die solche Gesetze zum Vorteil der PharmaIndustrie machen?
Ist Impfgegnern ebenfalls ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Herrn Spahn gestattet und gilt das dann ebenfalls als verhältnismäßig?
Ist das eine Straftat oder ist das Selbstverteidigung?
Das ist Selbstverteidigung :)
Und zwar Derjenigen die auf körperliche Unversehrtheit durch Impfung angewiesen sind.
Das Recht gilt für Alle. Nicht nur für sogenannte "Impfgegner".
Vielleicht sollten diese Gegner zwecks Protest einfach zurück impfen. Eigenen Impfausweis studieren um die passende "Munition" nebst Impfpistole auftreiben zu können. Dann kann die impf-"Vergeltung"
gegen die Verantwortungsträger geplant und ausführt werden. Am besten wenn man ihnen im Rahmen eines öffentlichen Auftritts persönlich "begegnen" kann...um so "impf-Selbst-Justiz" ausüben...
Nach dem Motto: wenn ich mich jetzt impfen lassen muss, dann der Spahn erst recht! ;)
Wer weiß, die gründen bald noch einen Anti-Impf-Untergrund und werden militant.
MfG. G.T.