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  • E-Dirk

mehr als 1000 Beiträge seit 05.09.2002

Re: "Abschluss ungedeckter Kreditausfall-Versicherungen"

Ich glaube die meinten eher, daß man keine
Kreditausfallversicherungen (CDS) abschließen darf, wenn man die
versicherten Anleihen gar nicht besitzt, das führt nämlich zu einer
immensen Aufblähung des Marktes und damit zu überproportional hohen
Kosten für die, die solche Anleihen tatsächlich besitzen.
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