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Avatar von demon driver
  • demon driver

mehr als 1000 Beiträge seit 25.02.2000

Auch Pany hat es nicht begriffen und macht – unabsichtlich? – Stimmung...

... GEGEN einen menschenwürdigen staatlichen Umgang mit der Geschlechtlichkeit, wenn er das Thema als dasjenige einer "Person" bezeichnet, "die sich weder als 'weiblich' noch als 'männlich' BEGREIFT (Hervorhebungen hier und im Folgenden d.d.)", denn damit gibt er all denjenigen schwachsinnigen Hetzern auch noch Wasser auf die Mühlen, die im 21. Jahrhundert gegen alle Erkenntnis z.B. behaupten, biologisch gebe es jedenfalls keine andere Geschlechtlichkeit als entweder männliche oder weibliche. Jetzt mal ganz abgesehen von dem Umstand, wie relevant die biologische für den Sachverhalt an sich überhaupt ist. Wohingegen das Gericht von "Personen" schreibt, "die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht ZUZUORDNEN SIND" – eine ganz andere Aussage, bei der es also erst mal um dem Aspekt, wie sich die Person (lediglich?) BEGREIFT, gar nicht geht.

Die eigentliche Frage wäre an dieser Stelle (ich weiß zu diesem Zeitpunkt nicht, ob die Urteilsbegründung da noch irgendwo deutlicher wird), ob es dem Gericht hier um die volle Akzeptanz geschlechtlicher IDENTITÄT geht, oder ob es tatsächlich auf einer objektiv feststellbaren Nichtzuordenbarkeit zu entweder 'männlich' oder 'weiblich' fußt, nicht, ob Reaktionäre jetzt wieder das Abendland untergehen sehen oder "Fortschrittliche", deren In-Anführungszeichen-Setzen dem Artikel ebenfalls ein gewisses Gerüchle gibt, sich darüber freuen.

Cheers,
d. d.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.11.2017 15:26).

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