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  • SvenV

mehr als 1000 Beiträge seit 21.12.2016

Das Urteil wird scheinbar missverstanden?

Es geht hier um Kinder, die Jahr für Jahr mit beiden Geschlechtern geboren werden. Also um Intersexualität, eine sogenannte Sexualdifferenzierungsstörung. Deren Eltern mussten bisher für das Kind ein Geschlecht entscheiden, was aus tatsächlichen Gründen erhebliche Eingriffe in deren Entwicklung bedeutet.

Für diese Kinder ist die vorgeschriebene Festlegung auf eine Sexualität ein nachhaltiger Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte. Die Person, welche die Verfassungsbeschwerde einreichte, versuchte im Vorfeld unter Vorlage einer Chromosomenanalyse ihr bisher als weiblich eingestuftes Geschlecht zu ändern.

Dabei schlug sie die Begriffe "inter" und "divers" vor. Dieser Wunsch wurde jedoch von der Behörde und anschließend auch von den dann angerufenen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hat der Person hier nur das Recht auf eine richtige (korrekte) Identität zugesprochen.

Ich finde das völlig in Ordnung. Der Gesetzgeber hatte lange genug Zeit die Problematik zu erkennen und bekam hier nun letztendlich die Auflage, endlich gesetzliche Grundlagen für diese Personengruppe zu schaffen, die eben tatsächlich bei der Geburt weder Mann noch Frau sind und es auch nicht sein möchten.

Bisher hat man diesen Menschen einfach das Prädikat Frau oder Mann aufgenötigt, obwohl sie eben beides (nicht) sind und nicht selten auch genauso sein wollten, wie sie eben sind. Die Gesellschaft sollte damit eigentlich keine Probleme haben und sie eben auch so nach der Geburt als "divers" oder "inter" bezeichnen können?

Schade, dass man hier einen Auswuchs des Genderismus sieht. Es hat mit Genderismus nämlich überhaupt nichts zu tun. Den kann man durchaus anzweifeln und dagegen sein. Aber man sollte es nicht auf dem Rücken der Personen tun, die weder als Mann noch als Frau geboren wurden und es auch nicht sein wollen.

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