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Avatar von portability
  • portability

mehr als 1000 Beiträge seit 26.01.2004

Das sollte überhaupt für alle medizinisch nicht notwendigen Operationen...

an Kindern gelten. Auch für die sog. Schönheitsoperationen. Und erst recht für alle medizinisch nicht notwendigen genitalreduktiven Eingriffe.

An ihren eigenen Körpern können Eltern machen lassen was sie wollen. Aber der Körper des Kindes gehört dem Kind, und es muss mit dem, was davon übrig bleibt den Rest des Lebens klarkommen - nicht die Eltern.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.11.2017 17:20).

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