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Avatar von schlamutzelnase
  • schlamutzelnase

mehr als 1000 Beiträge seit 13.11.2015

Du hast recht

Das BVerfG hätte anders entscheiden müssen. Es hätte anerkennen sollen, dass das Ansinnen der Kläger zwar durchaus gerechtfertigt ist, die Klage aber dennoch zurückgewiesen werden muss, da anderenfalls Deutschland an der Toilettenfrage zu Grund gehen könnte. Im Interesse des Staatswohls abgelehnt!

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