Das Bundesverfassungsgericht kann ja nix für schlechte Journalisten, die aus einer dritten Möglichkeit für Personen, deren Geschlecht nicht eindeutig festzustellen ist, ein "Drittes Geschlecht" herbeihalluzinieren.
Das wird am Ende auch kein Wunschkonzert werden und keines der berühmten 2.000 Geschlechter wird eintragbar sein.