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Avatar von Edward.Deuteron
  • Edward.Deuteron

234 Beiträge seit 22.07.2016

Grundgesetz, wessen Grundgesetz? Nicht das des deutschen Volkes.

Das Bundesverfassungsgericht hat also festgestellt: "Ausschließlich binäre Regelung nicht im Einklang mit dem Grundgesetz.". Das ist ja ganz toll. Aber was sagt das ach so tolle Bundesverfassungsgericht eigentlich dazu, dass das deutsche Volk bisher noch nicht darüber abstimmen durfte, ob es dieses nach dem 2. Weltkrieg von Siegermächten aufgedrückt bekommene Grundgesetz überhaupt haben will? Ganz zu schweigen davon, dass das deutsche Volk bisher noch nicht über eine Verfassung als rechtliche Grundlage für seinen Staat abstimmen durfte? Hierzu könnte das Bundesverfassungsgericht doch sicher das Urteil fällen, dass dies mit den Menschenrechten der deutschen Bevölkerung nicht vereinbar ist und die deutschen Machthaber dazu zwingen, entsprechende Volksabstimmungen durchführen zu lassen, oder? Dann würde Deutschland vielleicht sogar zu einer echten Demokratie. Dann müsste das deutsche Volk endlich nicht mehr unter diktatorengleichen Entscheidungen der deutschen Machthaber leiden, was bisher ja leider schon viel, viel zu oft der Fall war.

Siehe z. B. auch: "04.04.1994 Grundgesetz - Das Volk, abgewickelt"

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13682876.html

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