Ansicht umschalten
Avatar von Lasse Reden
  • Lasse Reden

mehr als 1000 Beiträge seit 12.02.2012

Herrlicher Verriss dieses dämlichen Urteils ....

Herrlicher Verriss dieses dämlichen Urteils bei Danisch:

Verfassungsgericht strohdoof
http://www.danisch.de/blog/2017/11/08/verfassungsgericht-strohdoof/

Wenn Rechte und Pflichten an das Geschlecht gebunden sind, und diese, wie sie schreiben, geschlechtskonstituierend sind, gerade dann müsste man doch den Standpunkt vertreten, dass sich Intersexuelle als männlich oder weiblich eintragen lassen können, um die entsprechenden Rechte und Pflichten, die sie für sich als passend erachten, auswählen können. Inwieweit es so jemandem bei irgendwas helfen könnte, indem da statt „keine Eintragung” „Inter” steht, ist überhaupt nicht ersichtlich, denn es ändert ja an der Situation nichts. Ich würde das ja noch verstehen, wenn jemand „ohne Eintragung” gerne „weiblich” sein will, weil damit eben Folgen in Form von Rechten und Pflichten verbunden sind, aber wo ist diese Wirkung, wenn man „ohne Eintragung” in „inter” ändert?

Das zeigt, was das alles für eine leere Luftnummer ist: Es ändert sich durch die Entscheidung gar nichts, es wird nur „ohne Eintragung” durch „inter” ersetzt, sonst ändert sich überhaupt nichts. Aus Raider wird Twix, sonst änderst sich nix. Wenn sich dadurch aber nichts ändert, kann man auch keinen Grundrechtsanspruch auf die Entscheidung haben.

Wenn jemand einklagt, dass er die Rechte einer Frau haben will, weil er sich als Frau fühlt – OK. Gut. Nachvollziehbar.

Wenn aber jemand klagt, dass – wie sie es nennen – ein „Nullum” in irgendeiner verstaubten Amtsakte durch ein anderes ersetzt würde, ohne dass dies irgendwas änderte oder nach außen in Erscheinung träte, welches Recht verfolgt er dann damit? Den ganzen Staat zu schikanieren, weil er mit sich selbst nicht klarkommt?

Geht es hier um Verfassungsrechtsprechung oder Psychotherapie?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten