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  • DrZarkov

mehr als 1000 Beiträge seit 28.09.2004

In der öffentliche Diskussion gibt es ein großes Missverständnis zum Urteil:

Es geht nicht um neumodische Pseudogeschlechter und Parawissenschaften. Es geht um das biologische Geschlecht. Und da trägt das Verfassungsgericht dem Umstand Rechnung, dass es eben nicht nur männlich und weiblich gibt, sondern auch Menschen, die Chromosomen (und primäre Geschlechtsmerkmale) beider Geschlechter haben. Diese auch "Zwitter" oder "Hermaphroditen" genannten Menschen basieren nicht auf Gefühlen oder Einbildung, sondern sind biologische Realität. In der Vergangenheit wurden sie nach der Geburt auf ein Geschlecht festgelegt, entsprechend opertiert und erzogen. Dumm, wenn sich diese Entscheidung der Eltern als falsch heraus gestellt hat. Das Verfassungsgericht gibt diesen Menschen endlich und erstmalig das Recht, so zu bleiben wie sie sind.
Über nichts anderes hat das Verfassungsgericht entschieden, und weitere Auswirkungen auf die Gesellschaft sind aus diesem Urteil auch nicht zu erwarten. Es geht also bei diesem Urteil weniger um sexuelle Selbstbestimmung, sondern um Anerkennung biologischer Fakten. Abgesehen von Religioten, denen das nicht in ihr krankes Weltbild passt, dürfte damit wohl auch keiner Problem haben.

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