Ansicht umschalten
Avatar von portability
  • portability

mehr als 1000 Beiträge seit 26.01.2004

Interessant, wie verhält es sich denn dann mit der Kinder-Genitalverstümmelung?

Gilt da dann der §226a StGB (bis zu 15 Jahre Haft) oder der §1631d BGB (total OK, ist elterliche "Sorge")?

Bei Mischformen zwischen Penis/Klitoris, wer beurteilt das dann, es hat ja enorme rechtliche Konsequenzen? Wenn das "etwas" mehr nach Penis aussieht darf die Vorhaut gerne amputiert werden, wenn "es" mehr nach Klitoris ausschaut, dann Finger/Messer weg?

Tja, jetzt fällt der diskriminierende 1631d den Volks- bzw. Kinderverrätern auf die Füße.

Wäre es überhaupt nicht auch höchste Zeit, medizinisch nicht notwendige "geschlechtsangleichende Operationen" an nicht zustimmungsfähigen Kindern zu verbieten? Die in den meisten Fällen schwere Verstümmelungen darstellen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.11.2017 15:00).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten