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Avatar von bachmerat
  • bachmerat

mehr als 1000 Beiträge seit 30.06.2013

Mir fehlen die Worte!

Eine Person, die sich weder als "weiblich" noch als "männlich" begreift, sondern als einem "dritten Geschlecht" zugehörig, hat verfassungsrechtlich Anspruch darauf, dass ihr in standesamtlichen Urkunden, auf denen Identitätspapiere basieren, ein solcher Eintrag ermöglicht wird. Die bisherigen Regelungen sehen das nicht vor.

Ich hab mal den Text der mich besonderst aufregt dick markiert.

Das was mich im endeffekt daran aufregt ist, daß es bei dem ganzen keine medizinisch nachweisbare Grundlage gibt, die für jeden ersichtlich und nachprüfbar ist zu grunde liegt sondern einzig und alleine die persönliche Einschätzung des betroffen das Maß aller Dinge ist.

Das Ganze kommt für mich somit einem Hexenprozess gleich, in dem der Angeklagte einfach auf Grund der Behauptung des Anklägers - dieser habe den Angeklagten auf eienem Besen durch sein Fenster reiten gesehen und sein Hund sei darauf hin tod zusammengebrochen - verurteilt wird.

In der Heutigen Zeit landet normalerweise der Tote Hund erst einmal beim Veterinär zur Leichenschau auf dem Seziertisch und der Ankläger würde von einem Psychater untersucht werden, werend die Polizeibeamten, die den käsebleichen Angeklagten eigentlich verhören sollten zusammen mit dem Verteidiger des Angeklagten nach der Vorlesung der Anklage in lachkrämpfen unter dem Tisch des Verhörraums Kugeln.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.11.2017 17:51).

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