...sich für ein intersexuelles Geschlecht entscheiden. Da es dafür derzeit keine Haftanstalten gibt, das Urteil aber sofort rechtskräftig ist, müssen die dann wohl leider entlassen werden. Von den ganzen anderen Bereichen, in denen nach Männlein und Weiblein sortiert wird, mal ganz zu schweigen.
P.S. Heißt das dann auch, dass biologische Männer, die sich als Frau fühlen, Gleichstellungsbeauftragte werden können?
P.P.S. Die Gendertussis und -heinis haben sich, wenn man mal genauer drüber nachdenkt, mit dem Gang vor das BVerfG keine Gefallen getan. Denn nun haben sie die Emanzen gegen sich...
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.11.2017 20:05).