schtonie schrieb am 08.11.2017 15:15:
Die Gruppe, welche du beschreibst, dürfte aber gemssen an der restlichen Gesellschaft im 0,00XX Bereich liegen. Wegen einer so winzigen Gruppe das Geschlechtsverständnis der überwiegenden Mehrheitsgesellschaft in Frage zu stellen oder als überflüssig zu klassifizieren, würde ich für ziemlich unverhältnismaßig halten.
Das Bundesverfasungsgericht hat aber nun genau wegen so einer winzigen Gruppe (bzw. sogar wegen einer Person) so entschieden, ist das nun unverhältnismäßig?
Ich stelle das Geschlechtsverständnis nicht in Frage, man sieht ja in (mind.) 99% der Fälle, ob es Männlein oder Weiblein ist. Ich finde es eher drollig, mit was sich unser höchstes Gericht so alles beschäftigt (gibt ja noch andere Probleme, die auch nicht so ganz unwichtig sind (bzgl Schuldenpolitik bleibt man aber brav auf Linie der Regierenden, und bei der Üerwachung ... das ist ja ein Drama ohne Ende).