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  • 0rphem

mehr als 1000 Beiträge seit 19.09.2017

Re: Das Urteil wird scheinbar missverstanden?

SvenV schrieb am 09.11.2017 11:32:

Die Person, welche die Verfassungsbeschwerde einreichte, versuchte im Vorfeld unter Vorlage einer Chromosomenanalyse ihr bisher als weiblich eingestuftes Geschlecht zu ändern.

Dabei schlug sie die Begriffe "inter" und "divers" vor. Dieser Wunsch wurde jedoch von der Behörde und anschließend auch von den dann angerufenen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof abgelehnt.

Die Person, welche die Verfassungsbeschwerde einreichte, ist eindeutig weiblich. Allerdings leidet sie am Turner-Syndrom.

Da ist rein gar nichts »inter«, »trans« oder »divers«. Und ein Personenstandsregister ist eben kein Wunschkonzert.

Genau das hast du an diesem Witzurteil missverstanden.

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