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  • Struppi1

mehr als 1000 Beiträge seit 30.03.2005

Oder die Richter die Definition

SvenV schrieb am 09.11.2017 11:32:

Es geht hier um Kinder, die Jahr für Jahr mit beiden Geschlechtern geboren werden. Also um Intersexualität, eine sogenannte Sexualdifferenzierungsstörung. Deren Eltern mussten bisher für das Kind ein Geschlecht entscheiden, was aus tatsächlichen Gründen erhebliche Eingriffe in deren Entwicklung bedeutet.

Welche "tatsächlichen Gründe"?

Medizinische Zwangseingriffe aus dem Grund sollten unabhängig von diesem Urteil verboten wurden. Aber eine rein der Statistik dienenden Einordnung schadet niemand, zumal wenn diese auch änderbar ist.

Für diese Kinder ist die vorgeschriebene Festlegung auf eine Sexualität ein nachhaltiger Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte. Die Person, welche die Verfassungsbeschwerde einreichte, versuchte im Vorfeld unter Vorlage einer Chromosomenanalyse ihr bisher als weiblich eingestuftes Geschlecht zu ändern.

Dabei schlug sie die Begriffe "inter" und "divers" vor. Dieser Wunsch wurde jedoch von der Behörde und anschließend auch von den dann angerufenen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hat der Person hier nur das Recht auf eine richtige (korrekte) Identität zugesprochen.

Aber was hat das Geschlecht mit der Identität zu tun?
Ich bin in den 80'er gross geworden, damals war schon das ein Thema. Männer und Frauen haben sich mit dem jeweils anderen Geschlcht identifiziert und es wurde klar, dass das Geschlecht keine Identifikation der Persönlichkeit ist, sondern ein Spiel mit Rollen. aber jeder kann jederzeit diese Rolle wechseln und es gibt keine gute oder schlechte Rolle.

Das Urteil ist ein Backslash.

Jeder muss sich einordnen und mit einem Geschlecht identifizieren und wer das nicht kann fühlt sich minderwertig. Eine sehr armseelige Etnwicklung. Weg vom Individualismus der eigenen Identität hin zu einer erzwungenen Gruppenzugehörigkeit die auf einmal die Hauptidentität ist.

Hier liegt auch die Gefahr, solche staatlich verordnete Einordnung von Randgruppen, wird jedes System das eine Aussonderung wünscht begrüßen. das Bundesverfassungsgericht hat also u.U. saubere Vorarbeit für ein faschistisches System geleistet.

Dabei wurd aber völlig vergessen, dass die Katalogisierung vor allem der gesellschaftlichen statistischen Bedürfnissen dient. Der Staat muss Wissen wieviele Männer und Frauen es gibt, damit lassen sich Zahlen berechnen, wieviele Frauenärzte braucht man, wieviele Kinder können geboren werden, wie lange arbeitet (statistisch) ein Mensch, wieviel Kriminalität wird es geben. Überall wo Männer und Frauen unterschiedliche Bedürfnisse haben, müssen diese unterschiedlich ausgeführt werden, dazu muss man Wissen wieviele gibt es von jedem. Die Info "inter" o.ä. hilft meist nicht weiter.

Die Unterscheidung zwischen Mann und Frau macht daher auf manchen Ebenen einfach Sinn. Eine wahllose Aufsplittung aber weniger und könnte auch zu schlechterer Versorgung von Menschen führen.

Alles in allen ein seltsames Urteil was keine Problem löst aber u.U. schlimme Folgen haben kann. Beispielhaft ist dafür die Registrierung der Juden in Holland https://de.wikipedia.org/wiki/Judenkartei#Niederlande

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