Ansicht umschalten
Avatar von pg_dump
  • pg_dump

mehr als 1000 Beiträge seit 14.02.2007

Re: Das Urteil wird scheinbar missverstanden?

0rphem schrieb am 09.11.2017 12:25:

SvenV schrieb am 09.11.2017 11:32:

Die Person, welche die Verfassungsbeschwerde einreichte, versuchte im Vorfeld unter Vorlage einer Chromosomenanalyse ihr bisher als weiblich eingestuftes Geschlecht zu ändern.

Dabei schlug sie die Begriffe "inter" und "divers" vor. Dieser Wunsch wurde jedoch von der Behörde und anschließend auch von den dann angerufenen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof abgelehnt.

Die Person, welche die Verfassungsbeschwerde einreichte, ist eindeutig weiblich. Allerdings leidet sie am Turner-Syndrom.

Turner-Syndrom ist eine Form der Intersexualität !

Bewerten
- +
Ansicht umschalten