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  • rjba

mehr als 1000 Beiträge seit 05.03.2005

Re: Das Urteil wird scheinbar missverstanden?

pg_dump schrieb am 09.11.2017 13:13:

0rphem schrieb am 09.11.2017 12:25:

SvenV schrieb am 09.11.2017 11:32:

Die Person, welche die Verfassungsbeschwerde einreichte, versuchte im Vorfeld unter Vorlage einer Chromosomenanalyse ihr bisher als weiblich eingestuftes Geschlecht zu ändern.

Dabei schlug sie die Begriffe "inter" und "divers" vor. Dieser Wunsch wurde jedoch von der Behörde und anschließend auch von den dann angerufenen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof abgelehnt.

Die Person, welche die Verfassungsbeschwerde einreichte, ist eindeutig weiblich. Allerdings leidet sie am Turner-Syndrom.

Turner-Syndrom ist eine Form der Intersexualität !

Ach ja? Willst du Personen mit Turner-Syndrom verbieten, sich als weiblich zu verstehen, wenn sie es so wollen?

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