Ansicht umschalten
Avatar von Dr. Peter Rottengatter
  • Dr. Peter Rottengatter

mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.2000

Re: Das Urteil wird scheinbar missverstanden?

0rphem schrieb am 09.11.2017 12:25:

SvenV schrieb am 09.11.2017 11:32:

Die Person, welche die Verfassungsbeschwerde einreichte, versuchte im Vorfeld unter Vorlage einer Chromosomenanalyse ihr bisher als weiblich eingestuftes Geschlecht zu ändern.

Dabei schlug sie die Begriffe "inter" und "divers" vor. Dieser Wunsch wurde jedoch von der Behörde und anschließend auch von den dann angerufenen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof abgelehnt.

Die Person, welche die Verfassungsbeschwerde einreichte, ist eindeutig weiblich. Allerdings leidet sie am Turner-Syndrom.

Da ist rein gar nichts »inter«, »trans« oder »divers«. Und ein Personenstandsregister ist eben kein Wunschkonzert.

Genau das hast du an diesem Witzurteil missverstanden.

Und was hast Du am Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung missverstanden?

Eine dritte Möglichkeit, ein Geschlecht zu wählen und eintragen zu lassen kostet (fast) nichts und berührt niemanden, der mit seinem Eintrag zufrieden ist. Auf der anderen Seite kann sie enormes Leid und Druck seitens Betroffener massiv reduzieren.

Und ein Personenstandsregister ist eben kein Wunschkonzert.

Aha, ein Paragrafenreiter. Falls es neu für Dich sein sollte: Paragrafen kann man ändern!

Bewerten
- +
Ansicht umschalten