Dr. Peter Rottengatter schrieb am 09.11.2017 15:51:
Und was hast Du am Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung missverstanden?
Ich glaube, Du bist derjenige, der das nicht richtig verstanden hat.
Du darfst tun und lassen, was Du willst, soweit Du die drei Schranken nicht überschreitest.
Ein Anspruch, Wünsche erfüllt zu bekommen, folgt daraus nicht.