0rphem schrieb am 09.11.2017 12:25:
Die Person, welche die Verfassungsbeschwerde einreichte, ist eindeutig weiblich. Allerdings leidet sie am Turner-Syndrom.
So ist es. Das kann dazu führen, daß sie etwas weniger weiblich aussieht, aber es kann nichts männliches entstehen.
Im Fernsehen sah sie aber im Gesicht sehr männlich aus. Da stellt sich die Frage:
Haben die Genderisten sie einer Hormonbehandlung unterzogen, nur damit sie ihr passendes Mischwesen präsentieren können?