ichon schrieb am 08.11.2017 15:15:
Es geht eben gerade nicht um Sex... vielleicht mal den Artikel lesen?
Aber sicher.
"Anlass zum höchstrichterlichen Beschluss gab eine Verfassungsbeschwerde einer Person, die beim Standesamt eine Berichtigung beantragte. In ihrem Geburtseintrag stand "weiblich", den sie gestrichen haben wollte. An seiner Stelle sollte "inter/divers" oder hilfsweise nur "divers" eingetragen werden."
Daraus entnimmt man, dass es um eine intersexuelle Person geht, d.h. um eine Person, deren Geschlecht bei der Geburt nicht eindeutig zugeordnet werden kann, welcher man aber noch vor nicht all zu langer Zeit dann einfach ein biologisches Geschlecht zugeordnet hat. Oder was meinst Du steht im Geburtseintrag?