Ansicht umschalten
Avatar von 0rphem
  • 0rphem

mehr als 1000 Beiträge seit 19.09.2017

Re: Konfusion - die neue Konfession

Eva K schrieb am 09.11.2017 22:10:

Wer mit BVG statt BVerfG ankommt, hat nicht genügend Grips, die offizielle Abkürzung für das Gericht zu suchen und zu benutzen. Der muß dann auch mit dem Running Gag von der Berliner Verkehrsgesellschaft alias Berliner Verkehrsbetriebe leben. Wie ich sehe, bist Du nicht mal in der Lage, die frühere Bezeichnung des Ladens zu finden, was 98 % aller anderen mit genügend Grips locker schaffen.

1. Menschen mit Grips verstehen, dass Sinn und Zweck von Abkürzungen die Ersparnis ist. Und da sie ja geistig etwas minderbemittelt sind und alles vorgekaut brauchen, da darf ich ihnen verraten, dass ›bvg‹ 3 Buchstaben enthält, während ›bverfg‹ deren 6 benötigt.

Eigentlich müsste ich ihnen jetzt noch verraten, welche beider Zahlen größer ist. Aber ich habe es mir anders überlegt. Ich finde, sie sollen ruhig dumm sterben.

2. Welchen Sinn und Zweck sollte es haben, statt ›BVG‹ die längere »offizielle Abkürzung« zu verwenden?

3. Wie ich sehe, sind sie nicht mal in der Lage, die aktuelle Bezeichnung des Ladens zu finden, was 99,999 % aller anderen mit genügend Grips locker schaffen.

4. Da sie aber ausgerechnet von der »Berliner Verkehrsgesellschaft« sprechen, da muss ich ihnen vorsichtig mitteilen, dass ihr Führer tot ist, dass der Krieg verloren ist und dass ›BVG‹ seit langem die Abkürzung für »Berliner Verkehrsbetriebe« ist.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten