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  • ronfein

mehr als 1000 Beiträge seit 27.05.2013

Folge: keine Krankenkassenbehandlungen zwecks Geschlechtsangleichung

Es hat auch ganz praktische Folgen für die Betroffenen. Wenn man Intersexualität nicht als Entwicklungsstörung von männlichen oder weiblichen Personen sieht, dann kann es auch keine geschlechtsangleichenden Behandlungen auf Kosten der Krankenkasse geben. Nicht medizinisch indizierte Geschlechtsumwandlungen werden auch nicht durch die Krankenkasse bezahlt. Es gibt eine 3te Kategorie Intersexuelle. Die Änderung nach weiblich oder männlich mit entsprechenden medizinischen Maßnahmen ist dann selbst zu bezahlen bzw. durch die Eltern.

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