Ansicht umschalten
Avatar von NorFie
  • NorFie

mehr als 1000 Beiträge seit 01.02.2002

Re: Folge: keine Krankenkassenbehandlungen zwecks Geschlechtsangleichung

Ähem, doch. Wenn Du nicht weißt, was eine medizinische Indikationen für geschlechtsangleichende Maßnahmen sind, dann mach dich mal kundig. Eine Krankenkasse zahlt i.d.R. ausschliesslich medizinisch erforderliche Therapien. Sexualhormone sind verschreibungspflichtig und dürfen somit nicht einfach verordnet werden. Es braucht eine medizinische Indikation, welche aber fehlt, wenn man Intersexualität als vollständig normal/gesund ansehen würde.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.11.2017 20:25).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten