Es ist doch oft genug erklärt worden:
Nirgendwo steht, das das GG in direkter Abstimmung ratifiziert werden müsste.
Es wurde bereits im Zuge der Wiedervereinigung parlamentarisch ratifiziert und ist nun unsere Verfassung.
Geblieben ist lediglich eine Art Ausstiegsklausel, die es grundsätzlich möglich macht, ohne Verletzung des GG eine neue Verfassung zu ratifizieren.