0rphem schrieb am 09.11.2017 00:27:
robbypeer schrieb am 09.11.2017 00:21:
Wären allerdings alle so charakterfrei, undifferenziert und rattenhaft wie die Forenrechten, …
Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere herausgestellt, dass das Grundgesetz zu einer »positiven Beschreibung« verpflichtet.
Aber was interessieren einen Forennazi schon die Menschenrechte.
Ja : männlich, weiblich brauchen auch eine positiven Beschreibung
eine Negative währe nicht männlich für eine Frau!
Man kann natürlich das Geschlecht ganz aus dem Pass herauslassen.