rjba schrieb am 09.11.2017 01:38:
0rphem schrieb am 09.11.2017 00:27:
robbypeer schrieb am 09.11.2017 00:21:
Wären allerdings alle so charakterfrei, undifferenziert und rattenhaft wie die Forenrechten, …
Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere herausgestellt, dass das Grundgesetz zu einer »positiven Beschreibung« verpflichtet.
Aber was interessieren einen Forennazi schon die Menschenrechte.
Bei dem verranzten Zeug, das die Kämpfer gegen alles Rechte von sich geben, ist es bald soweit, daß ich positiv ein "Nazi" sein will.
Der war gut.
In dem Beschluß ist mit "positiv" gemeint, daß an der entsprechenden Stelle tatsächlich eine (Geschlechts-)Angabe gemacht wird, und nicht das Feld leer bleibt oder ausgestrichen oder "k.A." dasteht. Es ist nicht "positiv" im Sinne einer positiven Bewertung gemeint. Soweit versteigt sich der, aus Gründen, die ich jetzt nicht vertiefe, trotzdem dümmliche Beschluß nicht.
›Geschlecht unbestimmt‹
›Geschlecht nicht feststellbar‹
›Weder Mann noch Frau‹
Das wären alles Angaben zum Geschlecht.
Dass die betroffene Person sich da was »positives« ausdenken darf, das gibt das Grundgesetz nicht her. Im Urteil steht zumindest nichts substanzielles dazu.
Und eine Jubelarie auf alles "Besondere" anzustimmen, die nicht mitzusingen einen als "Rechten" identifiziert, ohne zu bemerken, daß das auch besonders gräßliche Krankheiten oder Unfälle umfaßt, welche man durchaus auch interessant finden kann, ist schon eine bemerkenswerte Leistung der Ignoranz.
???