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  • firedancer

mehr als 1000 Beiträge seit 26.01.2001

Re: Herrlicher Verriss dieses dämlichen Urteils ....

.... aber wo ist diese Wirkung, wenn man „ohne Eintragung” in „inter” ändert?

Ist das eine Fangfrage? Das BVG hat dargelegt, dass dieses Unterscheidung zu treffen ist. Das ist "nagelneu". Da es leichte rechtliche Unterschiede zwischen männlich und weiblich gibt, wird es in Zukunft auch welche geben zwischen männlich, weiblich, und sonst was. Welche das sind, wird noch definiert werden. Dazu sind Detailanpassungen notwendig, die erst jetzt in Konsequenz zu diesem Urteil stattfinden. Dass der Autor obigen Absatzes sich nun hinstellt und bereits jetzt zu diesem Zeitpunkt diese Frage in den Raum stellt, obwohl die gesetzlichen Grundlagen dazu noch gar nicht feststehen können, spricht nicht gerade für die Kompetenz dieses Autors.

Das zeigt, was das alles für eine leere Luftnummer ist: Es ändert sich durch die Entscheidung gar nichts, es wird nur „ohne Eintragung” durch „inter” ersetzt, sonst ändert sich überhaupt nichts.

Behauptet dein Autor. Womit wir seine Attributierung von wegen "fehlende Kompetenz" wohl eindeutig bestärken können.

Aus Raider wird Twix, sonst änderst sich nix. Wenn sich dadurch aber nichts ändert, kann man auch keinen Grundrechtsanspruch auf die Entscheidung haben.

Es ändert sich aber was. Und der Grundrechtsanspruch besteht nach Meinung des BVGs grundsätzlich und kann nicht daran festgemacht werden, ob und was sich genau dadurch für Unterschiede ergeben. Ich frage mich, ob die Attributierung "dämlich", die du dem Urteil des BVGs zuschreibst, nicht bei diesem Geschreibsel besser aufgehoben wäre ...

Wenn aber jemand klagt, dass – wie sie es nennen – ein „Nullum” in irgendeiner verstaubten Amtsakte durch ein anderes ersetzt würde, ohne dass dies irgendwas änderte oder nach außen in Erscheinung träte, welches Recht verfolgt er dann damit? Den ganzen Staat zu schikanieren, weil er mit sich selbst nicht klarkommt?

Das BVG sagt: "Der Personenstand umschreibt in zentralen Punkten die rechtlich relevante Identität einer Person. Die Verwehrung der personenstandsrechtlichen Anerkennung der geschlechtlichen Identität gefährdet darum bereits für sich genommen die selbstbestimmte Entwicklung."

Worum geht es also? Dass jeder Mensch ein selbstbestimmtes Leben leben kann. Dein Autor bezeichnet dies in der vorliegenden Situation als "Schikane". Wenn das jetzt nicht so dämlich wäre könnte man lachen, denn genau diese Haltung deines Autors empfindet der Klagende als Schikane. Und das BVG hat hier sehr eindeutig klar gestellt, dass auch die Rechte von Minderheiten höher zu bewerten sind, als die Faulheit deines Autors.

Geht es hier um Verfassungsrechtsprechung oder Psychotherapie?

Das BVG hat eigentlich alles gesagt. Den Rest kann man sich aus dem GG und den Menschenrechten ableiten. Und trotzdem schreibst du dieses Posting. Insofern stellt sich die Frage, ob nicht eher sogar dein Posting mehr "Psychotherapie" als "Rechtseinschätzung" ist.

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