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  • rjba

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Re: Herrlicher Verriss dieses dämlichen Urteils ....

firedancer schrieb am 09.11.2017 00:14:

.... aber wo ist diese Wirkung, wenn man „ohne Eintragung” in „inter” ändert?

Ist das eine Fangfrage? Das BVG hat dargelegt, dass dieses Unterscheidung zu treffen ist. Das ist "nagelneu". Da es leichte rechtliche Unterschiede zwischen männlich und weiblich gibt, wird es in Zukunft auch welche geben zwischen männlich, weiblich, und sonst was. Welche das sind, wird noch definiert werden. Dazu sind Detailanpassungen notwendig, die erst jetzt in Konsequenz zu diesem Urteil stattfinden. Dass der Autor obigen Absatzes sich nun hinstellt und bereits jetzt zu diesem Zeitpunkt diese Frage in den Raum stellt, obwohl die gesetzlichen Grundlagen dazu noch gar nicht feststehen können, spricht nicht gerade für die Kompetenz dieses Autors.

Blödsinn. Jeden Rechtssatz der Form "männlich=>A, weiblich=>B, "sonstwas"=>C" kann man auch in die Form "männlich=>A, weiblich=>B, ansonsten gilt C" bringen. Weil es aus rein logischen Gründen genügt, von n vollständig alternativen Eigenschaften n-1 expliziz zu benennen, und die n.te ist dann das Komplement der Vereinigung der n-1 anderen.

Tatsächlich möchte ich aber bezweifeln, daß es jetzt Rechtssätze der Form "männlich=>A, weiblich=>B", im Gegensatz zu "männlich=>A" mit A="bei Exhibitionismus knack" oder "ist wehrpflichtig".

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