ClusterOfNodules schrieb am 08.11.2017 13:21:
==> Wenn ich will, kann ich mir mein Geschlecht also beliebig aussuchen?
Nein, und das hättest Du dem Text entnehmen können, wenn Du Dich unvoreingenommen auf das Thema einlassen würdest.
Es geht um eine Korrektur der schon lange existenten Rechtslage, §22 PStG:
"(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen."
Lange bevor das Kind die Augen aufmachen kann, um sich zwischen die Beine zu schauen, will der Standesbeamte ein Geschlecht wissen.
Jetzt hat das Gericht entschieden, dass jeder Mensch das Recht darauf hat, dass bei ihm/ihr/xxx da "nicht nichts" steht, sondern irgendetwas.
Dazu kommen vermutlich einige, bei denen damals nichts zu erkennen war und die Eltern dann eine Münze geworfen haben oder einfach das angekreuzt haben, was sie sich so sehr gewünscht haben. Und ggf. die, bei denen primäre Geschlechtsmerkmale nicht zur Chromosomenkonfiguration passen etc.
Oder kurz zitiert aus Wikipedia: "Abzugrenzen ist die Definition der Intersexualität von Transgender [...]"