DrZarkov schrieb am 09.11.2017 15:04:
Es geht um das biologische Geschlecht. Und da trägt das Verfassungsgericht dem Umstand Rechnung, dass es eben nicht nur männlich und weiblich gibt, sondern auch Menschen, die Chromosomen (und primäre Geschlechtsmerkmale) beider Geschlechter haben.
Es gibt das X-Chromosom, das beide Geschlechter haben.
Es gibt das Y-Chromosom, das nur Männer haben. Man hat es, oder man hat es nicht.
Primäre Geschlechtsmerkmale des falschen Geschlechts nennt man Mißbildung, und ändern die Geschlechtszugehörigkeit nicht.
Oder bist Du der Meinung, daß Behinderte keine Menschen sind?