Die Frage ist zu erörtern wenn der Mensch, entweder als Kind eindeutig darunter leidet (oder auch) oder selbst als Jugendlicher/Erwachsener entscheiden will, falls diese eine Geschlechtsanpassung wünscht. Wenn nicht ist die Person endgültig als Intersexuell einzuordnen, wenn diese es wünscht.
Eine OP nur weil die Eltern den Eingriff wünschen ist m.E. zu verneinen...
Ich halte auch Beschneidungen von Jungen eigentlich für grundlegend falsch, in so fern keine notwendige Indikation vorliegt.