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  • meckerpott

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Re: Mir fehlen die Worte!

bachmerat schrieb am 08.11.2017 17:40:

Eine Person, die sich weder als "weiblich" noch als "männlich" begreift, sondern als einem "dritten Geschlecht" zugehörig, hat verfassungsrechtlich Anspruch darauf, dass ihr in standesamtlichen Urkunden, auf denen Identitätspapiere basieren, ein solcher Eintrag ermöglicht wird. Die bisherigen Regelungen sehen das nicht vor.

Ich hab mal den Text der mich besonderst aufregt dick markiert.

Alles gut, das war eine Erfindung von Pany, hat nichts mit dem Urteil zu tun. Er hat es eingesehen, siehe seine Antwort auf den Beitrag eine Seite weiter hinten. Mittlerweile ist auch der Artikel anders formuliert.

Aber das hättest Du auch mit einem Klick auf den Link selbst feststellen können, oder glaubst Du alles, was auf TP steht...?

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