firedancer schrieb am 08.11.2017 23:57:
Aha. Weil ...? Das Bundesverfassungsgericht individuelle Persönlichkeitsrechte über amtliche Klassifizierung stellt?
Ich glaube eher, hier kann ich dich nicht ernst nehmen.
Die amtliche Klassifizierung ist das Einzige, was in einem amtlichen Dokument zu zählen hat. Ob jemand privat einen Sparren hat, sollte allenfalls Gegenstand einschlägiger amtlicher Gutachten sein.