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Re: Wenn man das Urteil weiterspinnt …

0rphem schrieb am 09.11.2017 01:42:

… und die (Nicht-)Begründung mittels Totschlagwörtern wie »Persönlichkeitsrecht« nachvollziehbar auf andere Bereiche ausdehnt, da darf ich darum gebeten haben, nicht mehr ›Nazi‹ genannt zu werden.

Auch ich habe einen grundgesetzlich geschützten Anspruch auf eine »positive« Bezeichnung.

Da es kein "Naziregister" gibt besteht da wohl kein Anspruch.

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