pg_dump schrieb am 09.11.2017 13:30:
Da es kein "Naziregister" gibt besteht da wohl kein Anspruch.
Das Bundesverfassungsgericht hat abgestellt auf ›Persönlichkeitsrechte‹, nicht auf ›Register‹.
Ich darf also um eine positive und diskriminierungsfreie Ansprache gebeten haben.