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Avatar von 0rphem
  • 0rphem

mehr als 1000 Beiträge seit 19.09.2017

Re: Wenn man das Urteil weiterspinnt …

pg_dump schrieb am 09.11.2017 13:30:

Da es kein "Naziregister" gibt besteht da wohl kein Anspruch.

Das Bundesverfassungsgericht hat abgestellt auf ›Persönlichkeitsrechte‹, nicht auf ›Register‹.

Ich darf also um eine positive und diskriminierungsfreie Ansprache gebeten haben.

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