Und was ist mit denen, die derzeit eine Haftstrafe absitzen? Die könnten ja auf "dumme" Gedanken kommen und sich als XYZ bezeichnen lassen und dann auf Entlassung klagen, da nach Justizvollzugsgesetz der Vollzug nach Geschlechtern getrennt durchgeführt werden muss.
Ich mein ja nur, da das Urteil sofort rechtskräftig ist...