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  • Neutralino

mehr als 1000 Beiträge seit 05.11.2017

Selbstzuordnung

Herr Pany als Artikelautor hat seinen Text in der wesentlichen Aussage korrigiert; die lautet jetzt:

Eine Person, die sich weder der Kategorie "weiblich" noch "männlich", sondern einem "dritten Geschlecht" zuordnet, hat verfassungsrechtlich Anspruch darauf, dass ihr in standesamtlichen Urkunden, auf denen Identitätspapiere basieren, ein solcher Eintrag ermöglicht wird.

Eine Selbstzuordnung ohne biologische Indikation ist nicht wissenschaftlich, sondern genderfetischistisch begründet.

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